Zehn Jahre hat es gedauert, um die “Richtlinie elektromagnetische Verträglichkeit” in einer neuen Version zu fassen – als EMV-Richtlinie 2014/30/EC. Für die definitive Ablösung der alten Version besteht eine Übergangsfrist bis zum 20. April 2016. Als EU-Richtlinie gilt die 2014/30/EU für alle Mitgliedstaaten – mit der Auflage, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie die an diese Netze angeschlossenen Geräte vor elektromagnetischen Störungen zu schützen.
EMV-Richtlinie 2014/30/EU nimmt Hersteller und Netzbetreiber in die Pflicht
Erklärtes Ziel ist es, die elektromagnetische Verträglichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten auf ein einheitliches Qualitätsniveau zu bringen. Hierzu sind Hersteller von Betriebsmitteln aufgefordert, diese so zu konstruieren, dass sie die Netzdienste nicht stören. Im Umkehrschluss gilt für die Betreiber von Netzen, diese so aufzubauen, dass die erforderlichen konstruktiven Schutzmaßnahmen in den Betriebsmitteln auch ökonomisch realisierbar sind. Um eine solche Konformität zu gewährleisten, sind von den Mitgliedstaaten entsprechende “Bewertungsstellen” zu etablieren – ein anspruchsvolles Verfahren, das sowohl die erforderliche Kompetenz der eigentlichen Bewertungsstellen als auch der Behörden berücksichtigt, die solche Bewertungsstellen auszuwählen und zu überwachen haben. Übrigens ist es letzteren ausdrücklich untersagt, sich am Entwurf, der Herstellung und der Vermarktung sowie der Installation, der Verwendung oder der Wartung von Betriebsmitteln zu beteiligen – insbesondere gilt das für Beratungsdienstleistungen.
Elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Systemen
Dass elektromagnetische Störgrössen ein unverändert umfangreiches Gefahrenpotenzial repräsentieren, steht für den “Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)” außer Frage. Der VDE verweist auf die wechselseitige elektromagnetische Beeinflussung zwischen Systemen. Hierbei geht es sowohl um leichte Beeinträchtigungen als auch um Totalausfälle, bis hin zu Unfällen mit hohen Sachschäden und Vermögensschäden – aber auch um beschädigte Reputation. Hinzu kommen Bedrohungen durch äußere Störungen und Angriffe wie Störsignale, Abhöraktionen und Datenklau. Über die elektromagnetische Verträglichkeit in Gebäuden liefert ein VDE-Positionspapier ausführliche Informationen.
Elektromagnetische Felder und die Umwelt
Auch umweltspezifische Gesichtspunkte sind unverändert relevant – es gilt, die elektromagnetische Verträglichkeit in Korrelation mit der Umwelt (EMVU) kontinuierlich zu beobachten, zu analysieren und zu kommunizieren. Hieran arbeitet die Gruppe EMF und Umwelt – am Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) bereits seit 2010. Diese Arbeitsgruppe orientiert sich weitgehend an der kontrovers geführten öffentlichen Diskussion über potenzielle gesundheitliche Folgen hochfrequenter elektromagnetischer Felder.