Seit 2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft – eine sogenannte Konformitätsbewertung löst das bisherige Verfahren ab, dem sich Hersteller von Messgeräten bislang unterziehen mussten. Ein Messgerät kann so ohne weitere amtliche Prüfung innerhalb Deutschlands auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden – entsprechende Dienstleistungen bietet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemäß MessEG müssen Messgeräte dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen entsprechen.
Messgenauigkeit – servicerelevante Fakten
Im Service lässt sich mit Intuition viel erreichen – trotzdem ist auch eine adäquate Messtechnik einzusetzen, um die Vielzahl servicerelevanter Messgrößen exakt zu erfassen und zu analysieren. Primäre Messdaten aus den Belastungsprüfungen technischer Baugruppen und Komponenten bestimmen die spezifizierte Lebensdauer, inklusive potenzieller Schwachstellen. Der Vergleich mit den jeweiligen Betriebsdaten initiiert gegebenenfalls entsprechende Service-Aktionen.
Messgenauigkeit – Überwachung technischer Prozesse
Störungen in technischen Prozessen müssen schnell lokalisiert werden können, um sie zu beseitigen. In technischen Systemen sind hierzu sensorische Komponenten zu integrieren, die Prozessinformationen in elektrische Signale umwandeln. Über ein Netzwerk können solche Messdaten in Echtzeit einem Zentralrechner zur Problemerkennung zugeführt werden – nicht zuletzt um zu klären, inwieweit mit Auswirkungen auf Folgeprozesse zu rechnen ist.
Messgenauigkeit – die Einheiten
Wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) informiert, soll bis 2018 ein “neues Fundament für alle Maße” verfügbar sein – verbindlich für 55 Mitgliedsstaaten und 41 assoziierte Staaten der sogenannten Meterkonvention. Aus Gründen der Meßgenauigkeit soll das internationale Einheitensystem künftig von Naturkonstanten bestimmt werden. Offenbar ist es aber nicht das Ziel, die Messtechnik “in der täglichen Praxis” zu verbessern, also die Genauigkeit bei der Weitergabe der Einheiten zu erhöhen – vielmehr sollen “stabile definitorische Ausgangsvoraussetzungen” geschaffen werden.
Messgenauigkeit – der Nutzen
Es gibt wohl kaum eine Einheit, für die eine höhere Messgenauigkeit nicht sinnvoll wäre – der Nutzen ist plausibel nachweisbar. Beispielsweise kann dann im Bereich medizintechnischer Anwendungen mehr Patientenschutz erwartet werden. Eine genauere Zustandsüberwachung technischer Systeme und Komponenten hat sicher einen effizienteren, wirtschaftlichen Betrieb zur Folge. Und bei einer präziseren Auslegung technischer Systeme ist mit Kostenminimierung und vermehrter Ressourcenschonung zu rechnen.